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Die Speyerer Wählergruppe war sehr enttäuscht über die ablehnende Haltung vieler Ratskolleginnen und Kollegen zur Prüfung der Neuregelung des Verkehrs an der Kreuzung vor der Gedächtniskirche.
Für uns als Laien, so Sarah Mang-Schäfer, scheint ein Kreisel an dieser Kreuzung viele Vorteile bringen zu können.

Das wollten wir von den Verkehrsexperten aus der Verwaltung überprüfen lassen.
 
So hätte für Fußgänger eine weniger breite Straße zum Kreuzen eingerichtet werden können, da die mehrspurigen Aufstellflächen an der Ampel im Kreisverkehr wegfallen würden. Das hätte auch bedeutet, dass eine Grünphase für Fußgänger ausreichen würde, um eine Straße zu queren, was aktuell nicht für alle Straßen der Kreuzung gilt.
 
Radfahrer müssten beim Abbiegen nicht mehr den Autoverkehr queren, um auf die richtige Spur zu gelangen, sondern könnten im Kreisel mitfahren.
 
Die Busse hätten zügig die Kreuzung passieren können, was bei zukünftig 34 Stadt-Bussen (eine Linie 7,5 minütig, eine Linie 15 minütig, zwei Linien halbstündig und eine stündlich – jeweils gegenläufig) pro Stunde statt aktuell 8 (zwei Linien halbstündlich und gegenläufig) ein Thema werden wird.
 
Auch hätten wir mit einer Reduzierung des Feinstaubs an der Kreuzung gerechnet, da diese begrünt werden könnte und das regelmäßige Bremsen und Anfahren sowie das Warten mit laufendem Motor in einem Kreisel nicht mehr nötig wäre.

Die Prüfung wäre mit der aktuell geplanten Verkehrszählung Hand-in-Hand gegangen, hätte somit gut in die in der Verwaltung geplanten Vorgänge eingepasst werden können.
 

Die Mehrzahl der Ratsmitglieder haben sich allerdings dafür entschieden, all' diese Möglichkeiten zur Verbesserung für Anwohner und alle Verkehrsteilnehmer als zu gering einzustufen. So wurde sich wiederholt auf alte Prüfungen berufen, auch wenn die Verwaltung in einer vorherigen schriftlichen Beantwortung auf eine Anfrage der Speyerer Wählergruppe zum Thema klar dargestellt hat, dass sich die
Regeln, die der letzten Prüfung zugrunde lagen, entscheidend geändert haben.
 
Auch waren offensichtlich einige Ratsmitglieder nicht erpicht darauf, ihre Ideen überprüfen zu lassen, im Gegensatz zu uns.
 
So wurden verschiedene Vorstellungen und Ängste für alle Arten von Verkehrsteilnehmern und Anwohnergruppen angesprochen, aber offensichtlich wollten die entsprechenden Bedenkenträger ihre Bedenken lieber nicht einer ordentlichen Überprüfung unterziehen, denn diese hätte ja aufzeigen können,
dass ihnen jede Basis fehlt.

Durch die Absage der beantragten Prüfung sind wir als Stadt leider bei der Regelung dieses kritischen Verkehrsknotenpunktes und der stark belasteten umliegenden Straßen keinen Schritt weiter gekommen.

Jetzt hoffen wir von der Speyerer Wählergruppe drauf, dass die Verwaltung auch ohne offiziellen Auftrag aus der Politik eine geeignete Lösung für diesen kritischen Verkehrsknotenpunkt finden wird.
 
Wir sind für die offene Diskussion bereit.

 
 

Neue Anfragen an OB Stefanie Seiler.

Die Kooperation aus CDU, Bündnis 90 und der SWG hat eine Anfrage zur Umgestaltung der Hellergasse gestellt. In der Sitzung des Rates vom 24.8.2017 hatte die Speyerer Wählergruppe – SWG – den Antrag gestellt, im Zusammenhang mit Überlegungen das Umfeld des Mahnmals für die jüdischen Opfer der Naiverfolgung in der Hellergasse neuzugestalten, das gesamte Areal Hellergasse – Karlsgasse zu überplanen. Was ist seit dem passiert?

Die SWG selbst stellt eine Anfrage zum Thema Lärm am Eseldamm und der "Alla-hopp-Anlage". Was hat die Aufstockung des kommunalen Vollzugsdienstes gebracht?

Was passiert in Sachen Lärmbelästigung in Speyer? Die SWG hakt nach.

Aus der Haushaltsrede der Speyerer Wählergruppe vom 12. Dezember 2019.

Im November vor einem Jahr hatte die Speyerer Wählergruppe ( SWG ) den Kommunalen Vollzugsdienst (KVD) zum Gegenstand einer Anfrage gemacht. Es ging insbesondere um Lärm ausgehend von der „Alla-hopp-Anlage“ und des Spielplatzes am Eselsdamm. Dort kommt es vermehrt in den Ferien und an Wochenenden bis in die frühen Morgenstunden zu Ruhestörungen. 

...weiterlesen "Wie effektiv ist der kommunale Vollzugsdienst bei Lärmbelästigungen?"

Die SWG hat einen Antrag zur Begrenzung gestellt, unser Vorschlag ist folgender:

Für jeden Tagesordnungspunkt der Sitzungen des Stadtrates gilt eine Redezeitbegrenzung. Sie beträgt vier Minuten pro Ratsmitglied für den ersten Redebeitrag zu einem Beratungsgegenstand und zwei Minuten pro Ratsmitglied für den zweiten (und jeden weiteren) Redebeitrag zu einem Beratungsgegenstand.

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