
Die SWG hat einen Antrag zur Begrenzung gestellt, unser Vorschlag ist folgender:
Für jeden Tagesordnungspunkt der Sitzungen des Stadtrates gilt eine Redezeitbegrenzung. Sie beträgt vier Minuten pro Ratsmitglied für den ersten Redebeitrag zu einem Beratungsgegenstand und zwei Minuten pro Ratsmitglied für den zweiten (und jeden weiteren) Redebeitrag zu einem Beratungsgegenstand.