Die Speyerer Wählergruppe hat bei der Stadtverwaltung Speyer zum Thema Tempolimit in der Hafenstraße und LKW-Durchfahrsverbot Franz-Kirrmeier-Straße nachgefragt und folgende Antworten bekommen.
Wann wurde das Verkehrsgutachten in Auftrag gegeben?
( Anmerkung: Es wurde von Herrn Eger ein Verkehrsgutachten in Auftrag gegeben )
Bei der Beauftragung von BS Ingenieure handelt es sich noch nicht um die Erstellung eines Verkehrsgutachtens. In den ersten beiden Arbeitsprogrammen, welche in 2018 von Herrn Eger beauftragt wurden, werden umfangreiche Verkehrsdaten (Knotenpunktzählung und Bewohner- sowie Angestelltenbefragungen) ermittelt. Mit den gewonnen Daten können im Anschluss verschiedene Verkehrsszenarien mittels Simulation dargestellt werden; wie verhält sich z.B. der motorisierte Individualverkehr (MIV), wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit einer Hauptverkehrsstraße von 50 auf 30 km/h reduziert wird.
Die neuen Verkehrsdaten sind u.a. maßgebend bzw. wegweisend für:
- Die Aufstellung eines hierarchisch aufgebauten, leistungsfähigen Straßennetzes (MIV und ÖPNV soll auf wenige Straßen gebündelt werden, umso Schleichverkehre in Wohngebieten zu vermeiden)
- Neuausrichtung des ÖPNV (Taktzeiten- und Linienanpassung)
- Weiterführende Planung der Fahrradinfrastruktur (gezielter Ausbau von Radwegen, Fahrradabstellanlagen und Ladeinfrastruktur für E-Fahrräder)
- Grundhafte Erneuerung von Straßen (Verkehrsmengen und –ströme aller Verkehrsteilnehmer)
- Optimierungsmöglichkeiten der E-Ladeinfrastruktur für E-Autos
- Aufbau von Mobilitätsstationen
In welcher Sitzung wurde darüber abgestimmt?
In der Sitzung des Verkehrsausschusses am 13.06.2018 wurde das Gremium im Anschluss zum mündlichen Sachstandsbericht „Anordnung 30-km/h-Beschränkungen“ über die anstehende Grundlagenermittlung der Verkehrsdaten informiert.
Was kostet das Gutachten?
Arbeitsprogramm I – Verkehrszählung: Auftrag vom 26.07.2018; Ausführung 22.11. und 29.11.2018; Kosten: 34.000 € (brutto)
Arbeitsprogramm II – Haushalt- sowie Betriebs- und Beschäftigtenbefragung: Auftrag vom 19.09.2018; Befragung erfolgt im August 2019; Kosten: 33.320 € (brutto)
Was ist das Ziel?
Siehe Antwort zu Frage 1.
Ein Eingriff in den Verkehr, wie z.B. bei einer Reduzierung der Geschwindigkeit, hat eine Änderung des Verhalten der Verkehrsteilnehmer zur Folge. Diese Änderung kann mittels Simulation dargestellt werden, aber nur, wenn ausreichend Datengrundlagen vorhanden sind. Diese sind in 2018 bzw. werden noch in 2019 ermittelt.
Wann wurden die Ausschussmitglieder, respektive der Rat darüber informiert, dass das angedachte Verkehrsgutachten alle geplanten Tempo 30 Aktivitäten auf Eis legt?
Siehe Antwort zu Frage 2.
Eine Reduzierung von 50 auf 30km/h auf Hauptverkehrsstraßen kann folgen auf die Leistungsfähigkeit des ÖPNV haben. Ebenfalls können ungewünschte Schleichverkehr durch Wohngebiete entstehen, welche wiederum sich dort negativ auf den Radverkehr und die Lärmbelastung der Anwohner auswirkt.
Welche Möglichkeiten gibt es jetzt in der Hafenstrasse Tempo 30 einzuführen - ohne das Ergebnis abzuwarten?
Die Anordnung von innerörtlichen Geschwindigkeitsbeschränkungen auf klassifizierten Straßen ist an ein förmliches Abstimmungsverfahren mit der Oberen Straßenverkehrsbehörde (LBM) gebunden und hierzu ist das Einvernehmen herzustellen. Dies gilt auch für das Einvernehmen mit der Polizei. Wir planen auf der Grundlage der Empfehlungen des Lärmaktionsplanes die Einführung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h zur Nachtzeit (22.00-06.00 Uhr), als Verkehrsversuch. Dieser Verkehrsversuch soll auf ein Jahr beschränkt werden und wird gutachterlich begleitet, damit ausreichende lärmtechnische Daten ermittelt werden können. Dies ist notwendig, um letztlich gegenüber der Oberen Straßenverkehrsbehörde eine Umsetzung auf Dauer argumentieren zu können. Weiter Hintergrundinformationen hierzu wird es im nächsten Verkehrsausschuss geben.
Was braucht es für ein LKW-Durchfahrtverbot in der Franz-Kirrmeier-Strasse?
Im Dialog zwischen Politik, Bürgerschaft und Verwaltung, sollten gegensätzliche Auffassung stets offen diskutiert und auf rechtsstaatlicher Basis gelöst werden. Zu dieser Fragestellung hat die Verwaltung (Verkehrsplanung und Straßenverkehrsbehörde) aktuell ein ganz klares Meinungsbild. Die Verwaltung wird einem LKW-Durchfahrtsverbot auf einer klassifizierten Straße (Kreissstraße 2) aus übergeordneten verkehrlichen Interessen nicht zustimmen. Sobald ein schriftlicher und förmlicher Antrag hierzu gestellt wird, wird der Antrag abgelehnt und es kann Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden. Ich möchte hier auch verdeutlichen, dass es einer verkehrsbehördlichen Anordnung auf der Grundlage der Straßenverkehrsordnung bedarf, die wiederum als Auftragsangelegenheit durch die Stadtverwaltung wahrzunehmen ist. Verbindliche Ratsbeschlüsse können jedoch nur in freien Selbstverwaltungsangelegenheiten getroffen werden. Aus diesem Grunde würde auch bei einem anhaltenden Dissens zwischen den Bedürfnissen der Anlieger/Anwohner und der Rechtsauffassung der Verwaltung, wohl nur im Wege eines Klageverfahrens eine Entscheidung herbeigeführt werden können.
Bei dem Straßenzug „Franz-Kirrmeier-Straße – Hafenstraße – Schillerweg – Geibstraße – Am Technik Museum“ handelt es sich um eine qualifizierte Straße (Kreisstraße 2). Dieser ist der einzige leistungsfähige Straßenzug im Speyerer Osten und dient als wichtigste Verbindung zwischen den Industriegebiet Ost und Süd (12.500 – 17.500 Kfz/24h, 5% Schwerverkehrsanteil; VEP 2010). Ein Lkw-Fahrverbot kann erhebliche negative Folgen für das innerstädtische Straßennetz und deren Anwohner haben. Die Anzahl der von Straßenlärm belasteten Personen könnte hierdurch steigen. Deshalb sehen wir auch den Ergebnissen der unter Ziffer 2 aufgeführten Arbeitsprogramme mit großem Interesse entgegen.