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Öffentliche Mitgliederversammlung mit Prof. Peter Eichhorn zum Thema Kommunalreform

Vorsitzender Frank Scheid begrüßt Prof. Peter Eichhorn

Die Speyerer Wählergruppe hat am Dienstag, 12. März zur öffentlichen Mitgliederversammlung geladen. Insgesamt waren rund 40 Personen anwesend, die sich dem brisanten Thema Kommunalreform widmeten.


Die Versammlung bildet den Auftakt für die Reihe „SWG im Dialog“. Thema des Abends war die zweite Stufe der Kommunal- und Verwaltungsreform in Rheinland-Pfalz. Im Herbst letzten Jahres wurden dazu wissenschaftliche Untersuchungen von insgesamt 1.600 Seiten Umfang von den Professoren Martin Junkernheinrich und Jan Ziekow vorgelegt. Ein Fazit des Gutachtens betrifft Speyer. Die Gutachter schlagen eine Fusion mit dem Rhein-Pfalz-Kreis vor, womit Speyer seinen Status als kreisfreie Stadt einbüßt. Das vom rheinland-pfälzischen Städtetag vorgeschlagene „Stadtkreismodell“ lehnen die Gutachter ab. Die Speyerer Wählergruppe spricht sich dafür aus, dass die Fehler der Verwaltungsreform von 1969 jetzt korrigiert werden müssen und Speyer Eingemeindungen erhält.

"Natürlich haben wir Fehler gemacht. Wenn wir es nochmals im Ganzen zu tun hätten, wären manche Dinge anders gelaufen." Das sagte der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Dr. Helmut Kohl 1972 über die damalige Verwaltungsreform (DER SPIEGEL 19/1972 vom 1.5.1972).

Prof. Eichhorn vertritt folgenden Meinung, entnommen aus seinem Buch „Ohnmacht der Städte“:
Hält kommunale Selbstverwaltung, was sie verspricht? Nein, neue Strategien und Strukturen sind überfällig. Bürgernähe gewinnt man durch Demokratie vor Ort. Echte Kommunalpolitik in Städten und Gemeinden setzt erweiterte legislative Kompetenzen für Kommunen voraus. Regionalkreise könnten Stadt-Umland-Probleme lösen helfen. Kollegiale Stadtvorstände kämen der Vielfalt bei Einwohnern und Aufgaben entgegen. Autonome kommunale Abgaben wären zu erschließen. Ein modernes Personal- und Finanzmanagement würde die Verwaltungseffizienz verbessern. Mittels strategisch geführter kommunaler und gemischtwirtschaftlicher Unternehmen ließe sich die Daseinsvorsorge effektiver bewältigen.
Kommunale Selbstverwaltung klingt gut, ist aber Illusion. Städte und Gemeinden besitzen in Deutschland nur geringe Entscheidungsspielräume. Sie sind größtenteils fremdbestimmt – durch Landesgesetzgeber oder mittelbar durch den Deutschen Bundestag und EU-Gemeinschaftsrecht.
Kommunalrecht ist Teil des Landesrechts, Kommunalpolitik ist bisher Politik des Landes für oder gegen Kommunen. Stadträte und Kreistage bilden keineswegs Parlamente, sondern sind Verwaltungsorgane zum Vollzug staatlicher Gesetze und Verordnungen. Staatliche Pflicht- und Weisungsaufgaben dominieren die kommunalen Haushalte. Selbst freiwillige Aufgaben in Kultur, Sport und Wirtschaftsförderung hängen vom „goldenen Zügel” des Staates ab. Umdenken ist erforderlich.

Im Anschluss folgte ein rege Diskussion über unterschiedliche Aspekte der Stadtratarbeit.

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