Die Presse bat uns - wie auch alle anderen Fraktionen - um eine Stellungnahme zum Industriehof. Hierzu gab es auch bereits in der Lokalpresse eine kurze Notiz.
Wir veröffentlichen nun auf unserer Seite den Originalinhalt unserer Mail.
Zitat:
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in Sachen Industriehof muss die Verwaltung auf die neue Situation jetzt eilig reagieren. Seitens der Speyerer Wählergruppe waren wir weitsichtiger und haben bereits im Stadtrat am 22. August 2013 zum Schutz des wertvollen Ensembles ein planvolles und überlegtes Vorgehen mit folgender Begründung beantragt:
Durch den Aufstellungsbeschluss zu einem Bebauungsplan für das Gelände des Lidl-Zentrallagers rückt auch das benachbarte Areal des Industriehofs in den stadtplanerischen Focus. Seit 1971 hat sich dieses Gebiet zu einem gut funktionierenden, organisch gewachsenen Gewerbeareal entwickelt, das nach unserer Ansicht auf jeden Fall erhaltenswert ist. Auch die stadtbildprägende Industriebauweise des ausgehenden 19. Jahrhunderts sollte im Wesentlichen erhalten bleiben. Eine Empfehlung des Rates wird seinen stadtplanerischen Willen in einem frühen Stadium dokumentieren,- und hilfreich potentiellen Interessensgruppen einen klar definierten Handlungsspielraum aufzeigen.
Daraufhin erfolgte der Beschluss:
Der Stadtrat spricht sich einstimmig dafür aus, der Abgabe einer Absichtserklärung zur sensiblen Unterschutzstellung des Industriehofes in der Substanz wie auch in der Nutzung mit Richtung auf Verweisung an den Bau- und Planungsausschuss zur Diskussion und Findung der vom Rat gewünschten Instrumente zuzustimmen. Bis zum Mai 2016 ist daraufhin nichts geschehen, was die Speyerer Wählergruppe in der Ratssitzung am 12. Mai 2016 zu einer Anfrage und in der Ratssitzung am 3. November 2016 zu folgendem Antrag veranlasste:
Der Rat der Stadt Speyer hat sich auf Antrag der Speyerer Wählergruppe in seiner Sitzung am 22.8.2013 dafür ausgesprochen, sowohl die bauliche Substanz, wie auch die gewerbliche Struktur auf dem Gelände der ehemaligen Zelluloidfabrik -„Industriehof“ zu erhalten und die Verwaltung beauftragt, einen Antrag auf Denkmalschutz für das Ensemble bei der zuständigen Landesbehörde zu stellen. Nach einer Ortsbesichtigung wurde im Bau- und Planungsausschuss im Januar 2014 vorgeschlagen, dass die Erhaltung nicht über den Denkmalschutz, sondern über ein Bebauungsplanverfahren mit entsprechender Erhaltungsfestsetzung erfolgen soll.
In der Ratssitzung vom 12.5.2016 teilten Sie auf unsere Anfrage hin mit, dass es noch keine verbindlichen Planungen für die Nutzung gibt und verschiedene Teile der Erbengemeinschaft unterschiedliche Interessen verfolgen. In einem sorgfältig recherchierten Beitrag der Tageszeitung „Die Rheinpfalz“ vom 27.9.2016 war zu lesen, dass ein Anteil von 7,3 Hektar inzwischen an einen Investor verkauft wurden.
Im Hinblick auf den Ratsbeschluss vom 22.8.2013, sollte zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets jetzt der Aufstellungsbeschluss in Verbindung mit § 172 BauGB, Erhaltungssatzung erfolgen. Damit würde auch die Lücke zwischen den Bebauungsplänen „Alte Ziegelei“, „Rheinufer Nord“ und „Schlangenwühl Süd“ geschlossen.
Der Speyerer Wählergruppe ist es wichtig, dass die stadtbildprägende Industriebauweise des ausgehenden 19. Jahrhunderts im Wesentlichen erhalten bleibt und beantragt daher, der Stadtrat möge den Aufstellungsbeschluss in Verbindung mit § 172 BauGB für das Gelände der ehemaligen Zelluloidfabrik fassen.
Der Wille des Rates hätte sich unseres Erachtens früher in der Bauleitplanung wiederfinden sollen. Höchste Zeit, dass nun endlich der Industriehof überplant wird und sich unsere Ideen in der Vorlage der Verwaltung wiederfinden.
Anfrage Industriehof und Antrag Industriehof