Auf Anfrage der SWG an das Regierungspräsidium Karlsruhe kam folgende Antwort:
"Im vorliegenden Fall erfordert die eigentliche Tragwerksplanung einer neuen Brücke einen vergleichsweise geringen Zeitaufwand von wenigen Monaten.
Sie kann allerdings erst dann konkret begonnen werden, wenn vorab sämtliche straßenplanerischen Fragen von der abschließenden Trassenführung, deren Querschnittsausbildung usw. bis hin zu Fragen des Umwelt-, Natur- und Klimaschutzes abschließend geklärt und baurechtlich abgesichert sind.
Die straßenplanerischen Fragestellungen z. B. auch bezüglich etwaiger Kapazitätserweiterungen bedürfen vorab der Abstimmung zwischen dem Bund als Baulastträger und den beiden betroffenen Bundesländern. Falls Erweiterungen der Leistungsfähigkeit vorzusehen wären, ist eine entsprechende Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan die Voraussetzung um weitere Planungsschritte einleiten zu können.
Abstimmungen hierzu sind bislang noch nicht erfolgt."
Fazit: Sollte man wirklich ein Nachfolgebau mit eventueller Kapazitätserweiterung wollen, muss jetzt hier das Land beim Bund und in Baden-Württemberg tätig werden!
Wir bleiben dran!