Lässt sich eine „Denkmalzone Altstadt“, die deutlich über den bisherigen Schutzumfang hinausreicht, fachlich begründen? Mit anderen Worten: Wie kann das offenkundige Stadtdenkmal mit dem Instrument des Denkmalschutzgesetzes gefasst werden? Mit einer qualifizierten Neudefinition wäre jedenfalls eine zentrale Grundlage für den sachgerechten Umgang mit dem historischen Bestand zur Vermeidung städtebaulicher Fehlentwicklungen geschaffen.
Hierzu lädt die Stadt Speyer und die Generaldirektion Kulturelles Erbe zu insgesamt drei Stadtbegehungen ein. Heute war die zweite Begehung, an der wir natürlich auch dabei waren.